Eine Patentierbarkeitsrecherche und -analyse wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass eine Erfindung die Anforderungen an Neuheit und Nichtoffensichtlichkeit für die Erteilung eines Patents erfüllt. Eine solche Recherche und Analyse ist jedoch nur dann wirksam, wenn der beanspruchbare Gegenstand korrekt ermittelt wird. Ein Patentanwalt muss anschließend den Umfang des beanspruchbaren Gegenstands bestimmen, indem er die Offenbarung zusammen mit dem bei der Recherche ermittelten Stand der Technik prüft, um die Analyse zu vervollständigen.Ein Patent kann nicht etwas beanspruchen, das bereits existiert oder aus der Kombination vorhandenen Wissens hervorgeht. Der Stand der Technik bezieht sich auf alle technischen Informationen, die vor dem Datum des Inkrafttretens einer Patentanmeldung existieren und die gleiche oder eine ähnliche Lösung für das von der Erfindung behandelte Problem offenbaren.
Die Suche nach relevantem Stand der Technik, der vor dem Stichtag liegt, ist eine große Herausforderung. Es ist wichtig, einen zuverlässigen Fachmann oder eine zuverlässige Firma für Recherchen zum Stand der Technik auszuwählen, damit das volle Potenzial einer Erfindung ausgeschöpft werden kann. Im heutigen elektronischen Zeitalter kann im Prinzip jeder, der über einen Internetzugang und technische Grundkenntnisse verfügt, Recherchen zum Stand der Technik durchführen. Um eine Erfindung für die Bestimmung der Patentierbarkeit zufriedenstellend zu analysieren, sind jedoch fundierte Kenntnisse auf dem technischen Gebiet und im Patentrecht erforderlich. Ein angemessener Einsatz von Rechercheinstrumenten und technisches Fachwissen sind erforderlich, wenn die Ergebnisse innerhalb angemessener Kosten und akzeptabler Fristen erzielt werden sollen. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, einen kompetenten Fachmann oder eine kompetente Firma für Recherchen zum Stand der Technik zu finden: Internetrecherche, Online-Verzeichnisse, die Websites der Patentämter usw.
Im Folgenden sind einige der wichtigsten Fragen aufgeführt, die ein Erfinder oder Anmelder stellen sollte, wenn er einen Anbieter mit der Durchführung von Recherchen zum Stand der Technik beauftragt.
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