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Opt-Out-Trends beim Einheitlichen Patentgericht (UPC): MaxVal's Technologie-Analyse

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Das Einheitspatentsystem stellt die bedeutendste Veränderung des europäischen Patentrechts in den letzten 50 Jahren dar - es wird ein einheitliches Konzept für die Verfolgung von Patenten und die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in den 17 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten schaffen, und es wird erwartet, dass sich in Zukunft weitere Mitgliedstaaten anschließen werden. Das neue System wird am 1. Juni 2023 in Kraft treten, und Unternehmen mit europäischen Patenten müssen bis zum 31. Mai 2023 entscheiden, ob sie aus dem neuen System aussteigen wollen.

Da diese Frist in weniger als einem Monat abläuft, hat MaxVal die Portfolios der führenden Patentanmelder untersucht, um die Opt-out-Trends besser zu verstehen. MaxVal untersuchte insbesondere die führenden Patentanmelder in verschiedenen Technologiebereichen, darunter Chemie, Elektrotechnik, Maschinenbau, Instrumente und Konsumgüter, um festzustellen, wie häufig sich Unternehmen für einen Ausstieg aus dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) entscheiden. Von den insgesamt 1,92 Millionen Patentfamilien mit mindestens einem erteilten Patent oder einer anhängigen Anmeldung in Europa haben sich im Durchschnitt 2,20 % gegen den Beitritt zum UPC entschieden.

Bei der Auswertung der Opt-out-Raten nach breitem Technologiebereich haben unsere Untersuchungen Folgendes ergeben:

  • Chemie - Opt-out-Rate von 2,58 %
  • Instrumente - Opt-out-Rate von 2,07 %
  • Elektrotechnik - Opt-out-Quote von 2,06%
  • Maschinenbau - Opt-out-Quote von 2,06 %
  • Konsumgüter - Opt-out-Rate von 1,78%

Natürlich ist die Opt-out-Rate je nach Technologiebereich sehr unterschiedlich. Je näher das Ende der Opt-out-Periode rückt, desto höher werden die Zahlen sein, die wir erwarten. Um weitere Klarheit zu gewinnen, wird MaxVal diese Trends in den kommenden Wochen weiter beobachten und darüber berichten.

Das Opt-out ist zwar kostenlos, aber der Patentinhaber oder -anmelder muss einen Antrag bei der Kanzlei des EPG stellen. Bei gemeinsamer Inhaberschaft müssen alle Inhaber oder Anmelder dem Opt-out zustimmen. Werden die spezifischen Leitlinien für das Opt-out nicht befolgt, verbleibt das Patent in der Zuständigkeit des EPG. 

Und wie immer, wenn Sie Hilfe bei der UPC-Abmeldung benötigen, erreichen Sie uns unter sales@maxval.com. Wir sind gerne für Sie da.

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Sie können es uns unter sales@maxval.com mitteilen.

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