Suche
Schließen Sie dieses Suchfeld.

IP Five in 5 - USPTO klärt Ansprüche auf computergeneriertes Design, EPO erklärt mRNA-Patent für ungültig, und Geschmacksmusterrecht wird im Januar 2024 eingeführt

LinkedIn
X
E-Mail

Willkommen zu dieser Ausgabe von IP Five in 5, in der wir die fünf wichtigsten Nachrichten aus dem Bereich des geistigen Eigentums in 5 Minuten oder weniger zusammenfassen. Zu den Höhepunkten dieser Woche gehören die Klärung der Patentregeln für computergenerierte Designansprüche durch das USPTO, die Ungültigkeitserklärung des Moderna-Patents durch das Europäische Patentamt und vieles mehr.

Patent Spotlight

USPTO klärt Patentregeln für computergenerierte Geschmacksmusteransprüche

Am 16. November veröffentlichte das USPTO einen Leitfaden zur Patentierbarkeit von Geschmacksmusteransprüchen mit computergenerierten elektronischen Bildern. Unter Bezugnahme auf 35 U.S.C. 171 wird die Patentierbarkeit von digitalen Designs, die auf Bildschirmen, Monitoren oder VR/AR-Brillen dargestellt werden, geklärt. Die aktualisierten Leitlinien zielen darauf ab, Bedenken auszuräumen, die während der öffentlichen Kommentare geäußert wurden, und spezifizieren akzeptable und inakzeptable Formulierungen für computergenerierte Icons und GUIs.

Quelle: Bloomberg Recht

Rückschlag für Moderna: Europäisches Patentamt erklärt mRNA-Patent für ungültig

Am 21. November erklärte das Europäische Patentamt das angefochtene mRNA-Patent von Moderna für ungültig und begünstigte damit BioNTech und Pfizer in einem Patentstreit über Impfstoffe. Moderna plant, Berufung einzulegen. An der Wall Street fielen die Aktien von Moderna vorbörslich um 2,3 %. BioNTech begrüßte die Entscheidung und machte geltend, dass die Patente von Moderna die Anforderungen nicht erfüllen. 

Quelle: Reuters

USPTO führt 2024 eine spezialisierte Patentanwaltskammer für Geschmacksmuster ein

Ab dem 2. Januar 2024 führt das US-Patent- und Markenamt (USPTO) eine bedeutende Änderung ein: eine separate Designpatentbar. Diese Regel ermöglicht es Praktikern, sich ohne wissenschaftlichen oder technischen Hintergrund auf Geschmacksmusterpatentverfahren zu spezialisieren, die Kriterien mit denen der Prüfer abzugleichen, die Vertretung zu erhöhen und die Qualität der Designpatentpraktiker zu verbessern.

Quelle: Lexologie

Markenzeichen Spotlight

Bundesgerichtshof bestätigt TTAB-Entscheidung im "Ranger Trek"-Markenrechtsstreit

Am 15. November bestätigte der Federal Circuit die Entscheidung des TTAB im Markenstreit "Ranger Trek" zwischen Trek Bicycle Corp. und einem Newcomer. In dem Fall ging es um einen Streit zwischen den beiden Trekking-Marken "Trek" und "Ranger Trek", bei dem ein komplexer Dreizehn-Faktoren-Test angewandt wurde, eine spezielle Methode für diese Bewertung, um mögliche Ähnlichkeiten zu beurteilen. Das Bundesberufungsgericht bestätigte die Feststellung des TTAB, dass die Marken unterschiedlich sind, wobei Faktoren wie der kommerzielle Eindruck, die Bekanntheit und die begriffliche Stärke berücksichtigt wurden. 

Quelle: Lexologie

Copyright Spotlight

OpenAI und Microsoft wegen Urheberrechtsverletzungen angeklagt

Am 21. November mussten sich OpenAI und Microsoft vor einem Bundesgericht in Manhattan einer Urheberrechtsklage stellen. In der Klage des Autors Julian Sancton wird behauptet, dass OpenAI und Microsoft unrechtmäßig Sachbücher, einschließlich ihrer eigenen, zum Trainieren ihrer KI-Modelle wie ChatGPT verwendet haben. In der vorgeschlagenen Sammelklage wird der "zügellose Diebstahl urheberrechtlich geschützter Werke" behauptet und Schadensersatz sowie eine gerichtliche Anordnung zur Unterbindung der angeblichen Rechtsverletzung gefordert. Beide Unternehmen haben ähnliche Vorwürfe bereits bestritten.

Quelle: Reuters

LinkedIn
X
E-Mail

Haben Sie inhaltliche Wünsche?

Sie können es uns unter sales@maxval.com mitteilen.

Neueste Blogbeiträge

Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Newsletter

Schließen Sie sich über 30.000 Gleichgesinnten an! Registrieren Sie sich für die neuesten IP-Einsichten.

Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Newsletter

Schließen Sie sich über 30.000 Gleichgesinnten an! Melden Sie sich für exklusive Inhalte an und erhalten Sie die neuesten IP-Informationen direkt in Ihren Posteingang.

Zum Inhalt springen